Vor Ort Camping Kundendienst
 

Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge G607 /G107

Das Angebot beinhaltet die Gasprüfung inklusive Fahrtkosten bis 100km einfache Strecke.
Alle Kunden mit einer Fahrtstrecke über 100 km werden im Zuge einer
Tour angefahren diese ist immer Donnerstag nachmittags bis Samstag
und wird jeweils am Dienstag zusammengestellt
Es werden mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg KEINE Fahrtkosten
Verrechnet.
Die Überprüfung der Gasanlage hat spätestens 2 Jahre nach der Erstabnahme (durch den Hersteller oder Errichter) der Gasanlage zu
Erfolgen und ist in weiterer Folge alle 2 Jahre durchzuführen.
Was wird bei der Gasprüfung gemacht?
1) Druckprüfung:
Die Gasanlage wird mit einem Prüfgerät (z.B. Handpumpe) auf einen Betriebsdruck
von 150mbar aufgepumpt. Danach wird ca. 5 Minuten gewartet , dann muss die
Anlage den Betriebsdruck für mindestens 10 Minuten
unverändert bleiben ohne
abzufallen. Alle Absperrhähne im Caravan müssen dabei geöffnet sein um eine
Prüfung der gesamten Gasanlage zu gewährleisten.
2) Prüfung von Gasregler und Gasschlauch:
Gasregler und Schlauch werden mit Sichtprüfung bzw.
mit einem Regler Prüfgerät
geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht.
Gasschlauch und der Gasregler sind nach spätestens
10 Jahren generell auszutauschen.
3) Sichtprüfung der gesamten Gasanlage:
Es werden alle Gasgeräte, sowie die Bauteile der Gasanlage auf ordnungsgemäßen
Zustand und typengerechte Verwendung überprüft.
Insbesondere auch ob alle Geräte für den richtigen
Betriebsdruck ausgelegt sind und
ob alle Abgasführungen dicht verlegt sind.
Weiters ist der Zustand der Rohrleitungen, deren Befestigung und die Anbringung
der erforderlichen Warn- und Hinweisaufkleber zu überprüfen.
Es muss auch kontrolliert werden ob die vorgeschriebenen Zwangsentlüftungen offen
sind (kein Zukleben usw.) und alle erforderlichen Anbauteile (z.B Kamindeckel) in
Ordnung und Vorhanden sind. Der Gasraum muss ordnungsgemäß ausgestattet sein
(Flaschenbefestigung, Entlüftung usw.).
4) Funktionsprobe:
Alle Gasgeräte in einem Caravan sind zündgesichert,
d.h. bei einem erlöschen der
Gasflamme wird die Gaszufuhr automatisch unterbrochen. Die Funktion dieser
Zündsicherung ist mittels einer Brennprobe zu überprüfen. Oftmals können bei einer
solchen Funktionskontrolle der Geräte eventuelle Fehlfunktionen schon frühzeitig
erkannt und behoben werden.
5)
Ausstellen der Prüfbescheinigung:
Eventuelle Mängel sind auf der Prüfbescheinigung an
zuführen.
Wenn es keine Einwände gegen einen Betrieb der Gasanlage gibt, wird dem Kunden
eine Prüfbescheinigung ausgehändigt und eine Plakette vergeben. Diese Plakette ist
im ganzen EU Raum gültig bzw. vorgeschrieben und wird inzwischen verstärkt
kontrolliert (z.B. bei technischen Schwerpunktkontrollen auf Autobahnen, Fähren,
Campingplätzen, aber auch bei Einreisekontrollen in
viele nicht EU Länder wie z.B.
Kroatien).

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