G 607 “Gaspickerl”

Überprüfung der Gasanlage
Die G607 ist die Europa-Norm der in Österreich gültigen G 107, die in der ÖNORM EN 1949 geregelt ist. Generell ist es aber so, dass sowohl in Österreich, als auch in Deutschland, Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen sind. Für Reisemobile ist der einwandfreie Zustand der Gasanlage straßenverkehrsrelevant (Fahrer befindet sich im selben Raum wie die Gasanlage). Daher besteht für Reisemobile die Pflicht zur Gasprüfung als Vorausstzung für die HU! Für Caravans besteht KEINE Gasprüfungs-Pflicht für die HU! Allerdings besteht eine Prüf-Pflicht für die generelle Weiternutzung der Gasanlage. Ungeprüfte Gasanlagen dürfen generell NICHT in Betrieb genommen werden. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).

Dichtigkeits- und Druckprüfung
Die Druckprüfung mit 150 mbar bleibt wie bisher erhalten. Der zulässige Druckabfall beträgt nach 5 min max. 10 mbar bei einem Prüfvolumen von mindestens 700 cm³.

Austausch der Regelgeräte
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellung gegen neue auszutauschen.

 

 

Quelle: http://wiki.womoverlag.de/